Kosten

Physiotherapie wird im Allgemeinen durch den behandelnden Arzt verordnet und ist durch die

Grundversicherung abgedeckt.

 

Die Behandlungskosten werden daher bei vorliegender Verordnung durch alle Schweizer Krankenkassen

bis auf einen 10% Selbstbehalt übernommen. Bezahlt die Unfall-, Militär- oder IV-Versicherung entfällt

der Selbstbehalt.

 

Sie können selbstverständlich auch als Selbstzahler ohne Verordnung unsere Leistungen in Anspruch nehmen.