Kosten
Physiotherapie wird im Allgemeinen durch den behandelnden Arzt verordnet und ist durch die
Grundversicherung abgedeckt.
Die Behandlungskosten werden daher bei vorliegender Verordnung durch alle Schweizer Krankenkassen
bis auf einen 10% Selbstbehalt übernommen. Bezahlt die Unfall-, Militär- oder IV-Versicherung entfällt
der Selbstbehalt.
Sie können selbstverständlich auch als Selbstzahler ohne Verordnung unsere Leistungen in Anspruch nehmen.